Meine Kanzlei berät Unternehmen, Start-ups, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Private in den Bereichen Zivil-/Zivilprozessrecht, Arzthaftungsrecht, Liegenschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Verwaltungs-/Verwaltungsstrafrecht. Meine langjährige Erfahrung in diesen Bereichen ermöglicht es mir meine Mandanten mit individuellen Lösungen zu unterstützen.
Persönliche Beratung sowie eine gute Vertrauensbasis zu meinen Mandant:innen sind mir sehr wichtig. Damit ein Lösungsvorschlag für Sie nachvollziehbar ist, achte ich stets auf die verständliche Aufarbeitung, speziell bei rechtlich komplexen Themen!
Erstberatungstermine werden um EUR 250,– zuzüglich USt und Barauslagen verrechnet.
Folgetermine werden nach Vereinbarung abgerechnet.
Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage sowie Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise. Das Honorar wird mit Ihnen individuell, abhängig vom Umfang und Aufwand Ihres Anliegens vereinbart. Die Abrechnung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltstarif, nach Stundensatz oder nach einer vorab vereinbarten Pauschale.
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